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1.    Entsprechend §II(2) der Beitragsordnung hat jedes aktive Mitglied, das am Ende eines Jahres mindestens 15 und höchstens 69 Jahre alt ist, für das laufende Jahr Arbeitsstunden zu erbringen.

2.    Der Verein bietet regelmäßig angeleitete Samstagsarbeitseinsätze von Mai bis September an.
Zusätzliche Termine (z. B. Frühjahrsaufbereitung (März/April), Herbstarbeiten (Oktober)) werden gesondert bekannt gegeben.

3.    Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich während der Sommersaison in den ausgehängten Putz-  bzw. Rasenmähkalender einzutragen.

4.    Die geleisteten Arbeitsstunden sind von jedem Mitglied im Getränkebuch zu erfassen und von einem Vorstandsmitglied oder dem Leiter des Arbeitseinsatzes abzuzeichnen.

5.    Individuelle Arbeitsleistungen können in Absprache mit dem Vorstand jederzeit durchgeführt werden.

6.    Es sind mindestens 10 Arbeitsstunden zu leisten.

7.   Nicht geleistete Arbeitsstunden werden volljährigen Mitgliedern mit € 15,- bzw. nicht volljährigen Mitgliedern, Schülern, Auszubildenden, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistenden und Hartz IV - Empfängern mit € 7,50 pro Stunde in Rechnung gestellt.